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Kommissionen
Die Stimmberechtigten und der Gemeinderat können ständige und nichtständige Kommissionen einsetzen. An der Urne* werden gewählt
Vom Gemeinderat eingesetzte Kommissionen Gemäss Organisationsverordnung, vom 13.3.2002, Art. 29, rev. inkraft seit dem 1.5.2006, hat der Gemeinderat folgende ständige Kommissionen eingesetzt:
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Behoerdenverzeichnis.pdf 578KB