Kommissionen

Die Stimmberechtigten und der Gemeinderat können ständige und nichtständige Kommissionen einsetzen.
Die Stimmberechtigten wählen ihre ständigen Kommissionen an der Urne, der Gemeinderat setzt seine ständigen Kommissionen mit Wahlbeschluss ein.
Nichtständige Kommissionen setzen Stimmberechtigte und Gemeinderat mit Beschluss für ein bestimmtes Geschäft ein.

An der Urne* werden gewählt

Kommission Präsident/Präsidentin
Rechnungsprüfungsorgan (Art. 18, OgR) *Nicht gewählt. Mandatiert mit Vertrag.
Schulkommission (Art. 19, OgR, Proporz)
Sozialkommission (Art. 19, OgR, Proporz)

Vom Gemeinderat eingesetzte Kommissionen

Gemäss Organisationsverordnung, vom 13.3.2002, Art. 29, rev. inkraft seit dem 1.5.2006, hat der Gemeinderat folgende ständige Kommissionen eingesetzt:

Kommission Präsident/Präsidentin
Bibliothekskommission
Erwachsenenbildungskommission
Finanzkommission
Gemeindeentwicklungskommission
Hochbaukommission
Mietamt
Umweltkommission
Ver- und Entsorgungskommission
Wahlkommission
Zusatzinformationen
Behördenverzeichnis
Letzte Aktualisierung: 8.2.2010
Behoerdenverzeichnis.pdf 578KB
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