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Öffentliche Mitwirkungsauflage Zonenplanung "altes Bahnareal" und Zonenplan Naturgefahren
Im Nachgang zu der am 22. November 2011 durchgeführten öffentlichen Orientierungsversammlung bringt der Gemeinderat Laupen, gestützt auf Art. 6 und 58 des Baugesetzes des Kantons Bern vom 9. Juni 1985, die Zonenplanung „altes Bahnareal“ und den Zonenplan Naturgefahren zur öffentlichen Mitwirkung. |



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