In Zukunft Laupen
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Organe / Kommissionen

Aufgrund der aktuell gültigen Gemeindeerlasse (Organisationsreglement, Wahl- und Abstimmungsreglement und Kommissionsreglement) ist die Gemeinde institutionell (normative und exekutive Ebene) folgendermassen organisiert, hat folgende Organe:

An der Urne gewählt:

Gemeinderat

Wahlverfahren: Proporz (Art. 20 Organisationsreglement)

Anzahl Mitglieder: Sieben, inkl. Gemeindepräsident

Präsident: Urs Balsiger, urs.balsiger(at)laupen.ch

Gemeindepräsident

Wahlverfahren: Majorz (Art. 43 Wahl- und Abstimmungsreglement

Funktionen: Der Gemeindepräsident hält in dieser Eigenschaft die Funktionen des Präsidenten des Gemeinderates (Exekutive) und des Präsidenten der Gemeindeversammlung (Normative) inne. Er leitet die Gemeindeversammlung und er entscheidet Rechtsfragen. Die Gemeindeversammlung entscheidet auch über Verfahrensfragen.

Bildungskommission

Wahlverfahren: Proporz (Art. 2 Kommissionsreglement)

Anzahl Mitglieder:

  • Fünf Vertreter der Gemeinde Laupen
  • Ein Vertreter Elternrat Laupen (Art. 106 Verordnung der Bildungskommission)
  • Ein Vertreter des Gemeinderates Laupen (Ressortleiter und zugleich Präsident der Kommission)
  • Ein Vertreter der Einwohnergemeinde Ferenbalm
  • Ein Vertreter der Einwohnergemeinde Kriechenwil

Präsident: Urs Goetschi, Laupen, urs.goetschi(at)laupen.ch

Von der Gemeindeversammlung gewählt:

Rechnungsprüfungsorgan

Wahlverfahren: Majorz (Art. 25 Organisationsreglement)

Anzahl Mitglieder: Keine, die Rechnungsprüfung erfolgt durch eine externe Revisionsstelle

Beauftragte Revisionsstelle: BDO AG, Hodlerstrasse 5, 3001 Bern, Mail an BDO AG

Funktionen: Das Rechnungsprüfungsorgan ist zugleich Datenschutz-Aufsichtsstelle (Art. 34 Organisationsreglement)

Vom Gemeinderat gewählt:

Bau- und Planungskommission

Wahlverfahren: Majorz (Art. 3 Kommissionsreglement)

Anzahl Mitglieder: Fünf (Art. 13 Kommissionsreglement)

Präsident: Jean Marc Zehnder, Jungfrauweg 4, Laupen, e-mail

Sicherheitskommission

Wahlverfahren: Majorz (Art. 3 Kommissionsreglement)

Anzahl Mitglieder: Fünf (Art. 18 Kommissionsreglement), davon drei Vertreter der Einwohnergemeinde Laupen und zwei Vertreter der Einwohnergemeinde Kriechenwil.

Präsident: René Spicher, Scheuermattweg 4, Laupen, e-mail

Finanz- und Liegenschaftskommission

Wahlverfahren: Majorz (Art. 3 Kommissionsreglement)

Anzahl Mitglieder: Fünf (Art. 11 Kommissionsreglement)

Präsident: Hans Ramsebner, Schützenstrasse 32, Laupen, e-mail

Sozialkommission

Wahlverfahren: Majorz (Art. 3 Kommissionsreglement)

Anzahl Mitglieder: Fünf (Art. 25 Kommissionsreglement)

Präsidentin: Ursula Reber, Kreuzplatz 7, Laupen, e-mail

Umwelt, Ver- und Entsorgungskommission

Wahlverfahren: Majorz (Art. 3 Kommissionsreglement)

Anzahl Mitglieder: Sieben (Art. 16 Kommissionsreglement)

Präsidentin: Bettina Schwab, Mühlestrasse 21, Laupen, e-mail

Wahlkommission

Wahlverfahren: Majorz (Art. 10 Wahl- und Abstimmungsreglement)

Anzahl Mitglieder: Frei, unbestimmt. Keine Amtsperiode.

Präsident: Beat Fawer, Schützenstrasse 36, Laupen, e-mail

Sowohl die Stimmberechtigten als auch der Gemeinderat können per einfachem Beschluss nichtständige Kommissionen einsetzen (Art. 44 Organisationsreglement). Nichtständige Kommissionen sind nicht entscheidbefugt und nur für die Vorberatung eines bestimmten Geschäfts eingesetzt.

Der Gemeinderat kann ständige, nicht entscheidbefugte Kommissionen auf dem Verordnungsweg einsetzen.

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Verzeichnis

 
 

Behördenverzeichnis

Stand: 31.8.2018