16.11.2023
Die Funkzähler werden im Dezember 2023 via Fernablesung durch die Bauverwaltung Laupen abgelesen. Anschließend erfolgt die Rechnungsstellung an die Eigentümer.
Alte Wasserzähler
Hauseigentümer, welche nach wie vor einen manuellen Wasserzähler eingebaut haben, erhalten im November eine Ablesekarte per Post. Wir bitten um eine Ablesung und fristgerechte Rücksendung.
Private Wasserzähler (Unterzähler)
Privatwasserzähler wie z.B. vom Gartenwasser wurden nicht durch die Gemeinde ersetzt. Die Hauseigentümer sind verpflichtet den Wasserzählerstand bis Ende November 2023 der Bauverwaltung Laupen mitzuteilen. Ohne Mitteilung des Zählerstands kann keinen Abzug erfolgen.
Handänderungen
Damit keine Fehlzustellungen der Gebührenrechnungen erfolgen, bitten wir Sie, allfällig erfolgte Handänderungen, Änderungen der Verwaltung oder des Rechnungsempfängers schriftlich bis spätestens am 30. November 2023 an die Bauverwaltung Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen (E-Mail: bauverwaltung@laupen-be.ch) mitzuteilen.
Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen im Voraus bestens.
Bauverwaltung
Gemeindeverwaltung Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen