In Zukunft Laupen
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Wasserversorgungsverordnung

Änderung Wasserversorgungsverordnung per 01.10.2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Laupen an seiner Sitzung vom 14.10.2024 die Wasserversorgungsverordnung wie folgt geändert hat:

  • Art. 1: Anschlussgebühr Trinkwasser mit LU exkl. Mehrwehrsteuer
  • Art. 2: Grundgebühr Trinkwasser exkl. Mehrwertsteuer
  • Art. 3: Verbrauchsgebühr exkl. Mehrwertsteuer

Die Änderungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 01.10.2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Gemeinderat Laupen



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