Änderung Wasserversorgungsverordnung per 01.10.2024
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Laupen an seiner Sitzung vom 14.10.2024 die Wasserversorgungsverordnung wie folgt geändert hat:
Die Änderungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 01.10.2024 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Gemeinderat Laupen
Gemeindeverwaltung Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen