Geschäfte, die von der Gemeindeversammlung beschlossen werden:
Wahlgeschäft: Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Dauer der Amtsperiode (nach Gesamterneuerungswahlen, alle vier Jahre)
Sachgeschäfte gemäss OgR Art. 26, insbesondere:
Erlass und Änderung von Reglementen
Genehmigung laufende Rechnung und Voranschlag, inkl. Steuersätze und Abgabesätze (Gebühren)
Neue, einmalige Ausgaben von mehr als 500'000 Franken bis 1,5 Mio. Franken (Kompetenz für wiederkehrende Ausgaben immer um Faktor 10 kleiner als neue einmalige Ausgaben)
Neue, einmalige Ausgaben von mehr als 200'000 Franken bis 500'000 Franken, wenn gegen den enstsprechenden Beschluss des Gemeinderates das Referendum ergriffen wurde
Mitgliedschaft in Gemeindeverbänden unter Bedingungen
Übertragung öffentlicher Ausgaben an Dritte, wenn jährlich wiederkehrende Ausgaben dafür > 20'000 Franken betragen
Einleitung von Gebietsveränderungen (nicht unbedeutende Gebietsbereinigungen)
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