In Zukunft Laupen
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Gemeindeversammlung

 
 

Geschäfte, die von der Gemeindeversammlung beschlossen werden:

Wahlgeschäft: Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Dauer der Amtsperiode (nach Gesamterneuerungswahlen, alle vier Jahre)

Sachgeschäfte gemäss OgR Art. 26, insbesondere:

  • Erlass und Änderung von Reglementen
  • Genehmigung laufende Rechnung und Voranschlag, inkl. Steuersätze und Abgabesätze (Gebühren)
  • Neue, einmalige Ausgaben von mehr als 500'000 Franken bis 1,5 Mio. Franken (Kompetenz für wiederkehrende Ausgaben immer um Faktor 10 kleiner als neue einmalige Ausgaben)
  • Neue, einmalige Ausgaben von mehr als 200'000 Franken bis 500'000 Franken, wenn gegen den enstsprechenden Beschluss des Gemeinderates das Referendum ergriffen wurde
  • Mitgliedschaft in Gemeindeverbänden unter Bedingungen
  • Übertragung öffentlicher Ausgaben an Dritte, wenn jährlich wiederkehrende Ausgaben dafür > 20'000 Franken betragen
  • Einleitung von Gebietsveränderungen (nicht unbedeutende Gebietsbereinigungen)
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