In Zukunft Laupen
In Zukunft Laupen
In Zukunft Laupen
In Zukunft Laupen
In Zukunft Laupen
In Zukunft Laupen
 
 
In Zukunft Laupen
1
In Zukunft Laupen
2
In Zukunft Laupen
3

Tagesschulverordnung

23.04.2024

Inkraftsetzung von Änderungen per 1. Mai 2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Laupen an seiner Sitzung vom 25. März 2024 die Tagesschulverordnung mit den folgenden Änderungen erlassen hat:

- Art. 1 Abs. 3, a – c (Aufnahmekriterien
- Art. 2 Abs. 2 (Nachfrage)
- Art. 4 Abs. 1 und 2 (Anmeldung)
- Art. 5 Abs. 2 (Austritt)
- Art. 7 Abs. 1 (Schulweg, Schülertransporte)
- Art. 8 Bst. c (Finanzierung)
- Art. 12 (Anstellung)
- Art. 14 Abs. 2 (Betreuung)
- Art. 18 (Inkraftsetzung von Änderungen)

Die Tagesschulverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Mai 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Gemeinderat Laupen

Tagesschulverordnung 2024

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.