03.09.2018
Auflage Bauprojekt vom 3.9. bis und mit 19.10.2018
In dieser Zeit können die Auflageakten zu den jeweils geltenden Öffnungszeiten in den Gemeindeverwaltungen von Bösingen und Laupen eingesehen werden.
Rechtsschriften (Einsprachen, Rechtsverwahrungen) sind aus verfahrensökonomischen Gründen und im Interesse der Verfahrenskoordination beim Bundesamt für Verkehr BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern einzureichen. Die Weiterleitung an die zuständige Behörde respektive die koordinierte Behandlung solcher Eingaben erfolgt verwaltungsintern.
Den Gemeindeverwaltungen Bösingen oder Laupen allenfalls eingereichte Rechtsschriften werden von diesen dem BAV überweisen.