Wahlgeschäft: Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Dauer der Amtsperiode (nach Gesamterneuerungswahlen, alle vier Jahre)
Sachgeschäfte gemäss OgR Art. 26, insbesondere:
Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 13. Juni 2024, 20.00 Uhr, in der Aula im Oberstufenschulhaus Laupen
Der Gemeinderat unterbreitet die folgenden Sachgeschäfte zur Beschlussfassung:
TRAKTANDENLISTE
Nr. Traktandum
1. Jahresrechnung 2023
Beratung und Genehmigung
Jahresrechnung 2023
2. Verschiedenes
Informationen über
a) Arealentwicklung Bahnaue
b) Energiekonzept
c) Doppelkindergarten und Tagesschule
d) Soziale Dienste Region Laupen
e) Loupe fiiret
Botschaft Gemeindeversammlung 13.06.2024
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, welche seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Laupen angemeldet sind, werden freundlich zur Teilnahme einge-laden. Nicht stimmberechtigte Personen sind ebenfalls willkommen.
Veröffentlichung der Einladung für die Gemeindeversammlung / Entscheidgrundlagen
Die formelle und gesetzlich erforderliche Publikation der Einberufung der Gemeindever-sammlung vom 13. Juni 2024 erfolgt erstmals im Laupen Anzeiger vom Freitag, 10. Mai 2024, unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und der zu behandelnden Geschäfte. Mit dieser formellen Publikation sind Formen und Fristen gewahrt.
Die formelle Publikation wird zusätzlich als Einladung (Flugblatt) in der Woche 19
(06. - 10.05.2024) in alle Laupner Haushaltungen verteilt.
Die Botschaft zu den Geschäften kann ab der Woche 22/2024 bei der Gemeindeverwaltung Laupen bezogen werden und steht auf der Website www.laupen.ch zum Download bereit. Der gesetzlich vorgesehene Zugang zu den Entscheidgrundlagen der Gemeindeversammlung ist damit gewährleistet (Informationsgesetz, BSG 107.1).
Öffentliche Auflagen
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen ab Freitag, 10. Mai 2024 öffentlich in der Gemeindeschreiberei Laupen auf. Diese stehen ebenfalls auf der Website www.laupen.ch zum Download bereit.
Verfahrensrechtliches
Vorbereitungshandlungen: Gegen die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Trak-tandenliste kann innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.
Die Verletzung von Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften sind von den Versamm-lungsteilnehmerinnen und -teilnehmern noch an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG) [BSG 170.11] und Art. 27 Wahl- und Abstim-mungsreglement (WAR) der Gemeinde Laupen vom 13. März 2002).
Rügen, die sich gegen den Inhalt und/oder das Erlassverfahren der Reglemente richten, kön-nen mit Beschwerde innert 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 23. Mai 1989 (VRPG) [BSG 155.21]).
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können mit Beschwerde innert 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Post-strasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegege-setz vom 23. Mai 1989 (VRPG) [BSG 155.21]).
Gemeinderat Laupen
Gemeindeverwaltung Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen