In Zukunft Laupen
In Zukunft Laupen
In Zukunft Laupen
In Zukunft Laupen
In Zukunft Laupen
In Zukunft Laupen
 
 
In Zukunft Laupen
1
In Zukunft Laupen
2
In Zukunft Laupen
3

Urnenversammlung

Geschäfte, die an der Urne beschlossen werden:

Wahlgeschäfte:

  • Wahl des Gemeindepräsidenten (Majorz-Wahlverfahren, setzt seine vorgängige Wahl als Gemeinderat voraus)
  • Wahl von sieben Gemeinderäten (Proporz-Wahlverfahren)
  • Wahl von fünf Mitgliedern der Bildungskommission (Proporz-Wahlverfahren)

Sachgeschäfte:

  • Neue einmalige Ausgaben von über 1,5 Mio. Franken (Sachgeschäft, gem. OgR Art. 21)
  • Neue wiederkehrende Ausgaben von über 150'000 Franken

Neubau Doppelkindergarten und Tagesschule

Einwohnergemeinde Laupen

In Anwendung von Artikel 9 Gemeindeverordnung (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Laupen die Gemeinde-Urnenabstimmung für die nachstehende Abstimmungsvorlage auf den 18. Juni 2023 festgesetzt hat.

Neubau Doppelkindergarten und Tagesschule
Abstimmungsvorlage
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 5‘350‘000.00 inkl. MWST für den Neubau Doppelkindergarten und Tagesschule auf dem Schulhausareal.
2. Ermächtigung des Gemeinderats zur Ausführung, zum Abschluss der dazu notwendigen Verträge und zur allfällig nötigen Fremdmittelaufnahme zur Finanzierung.

Abstimmungsbotschaft

Abstimmungsvorschriften und -verfahren
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten ist, wer Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit mindestens 3 Monaten im Gemeindegebiet wohnhaft und angemeldet ist.

Neben der persönlichen Stimmabgabe an der Urne kann auch von der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch gemacht werden. Wer brieflich stimmen will, beachtet bitte die Anleitung auf dem Zustellkuvert des Stimmmaterials. Bezüglich Urnenöffnung wird auf die auf dem Zustellkuvert aufgedruckten Zeiten verwiesen.

Rechtsmittelbelehrungen
Gegen die Abstimmung kann gemäss Art. 67a Abs. 2 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

Werden die Abstimmungserläuterungen angefochten, so ist die Beschwerde gemäss Art. 67a Abs. 2 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, BSG 155.21) innert 10 Tagen ab der Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

Gemeinderat Laupen


Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.