Hier publizieren wir wichtige, das überwiegende öffentliche Interesse betreffende Auflagen.
Amtliche Publikation Gemeindeversammlung 30.11.2022 vom 13.01.2023 bis und mit 13.02.2023
Auflage Gemeindeversammlungsprotokoll vom 30.11.2022
Gestützt auf Art. 16 Organisationsreglement der Gemeinde Laupen vom 03.06.2010 liegt das obgenannte Protokoll während dreissig Tagen – ab 13.01.2023 bis und mit 13.02.2023 – öffentlich auf. Zum Protokoll können Änderungs- oder Ergänzungswünsche in Form einer schriftlichen und begründeten Einsprache zuhanden des Gemeinderates formuliert werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen endgültig. Der Gemeinderat genehmigt das Gemeindeversammlungsprotokoll.
Das Gemeindeversammlungsprotokoll steht auf der Website www.laupen.ch zum Download bereit und kann bei der Gemeindeschreiberei Laupen kostenlos bezogen werden.
Eine Publikation vor und in der Woche 52/2022 und 01/2023 war aufgrund eines krankheitsbedingten Arbeitsausfalles des Sekretärs der Gemeindeversammlung und aufgrund von Betriebsferien des Publikationsorgans nicht möglich.
Gemeinderat Laupen
Protokoll Gemeindeversammlung 30.11.2022
Gemeindeversammlung, keine Verfahrensfehler
Rechtsauskunft
Die Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 wurde im Nachgang von einem unabhängigen Fachanwalt auf Verfahrensfehler überprüft, weil von einem Versammlungsteilnehmer mehrmals beanstandet wurde, dass der Vorprüfungsbericht des Organisationsreglements nicht öffentlich auflag.
Eine rechtliche Beurteilung kommt zu folgender Würdigung:
1. Indem ein Ausdruck des Vorprüfungsberichts des Amtes für Gemeinden und Raumordnung den auf der Gemeindeverwaltung Laupen bereitgestellten Auflageakten (insbesondere dem Reglementsentwurf für das revidierte OgR) beigelegt wurde, hat die Einwohnergemeinde Laupen die Vorgaben von Art. 54 Abs. 2 Gemeindegesetz eingehalten.
2. Es war weder erforderlich, in der amtlichen Publikation für die Reglementsauflage speziell darauf hinzuweisen, dass dem Reglementsentwurf für das OgR auch der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung beilag, noch musste der Vorprüfungsbericht gemäss den Vorgaben des Gemeindegesetzes und der Gemeindeverordnung auf der Homepage der Gemeinde Laupen zum Download bereitgestellt werden.
3. Es liegt demnach kein Verfahrensfehler vor.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Laupen am 30. November 2022 beschlossene Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Reglement
Gemeinderat Laupen
Gemeindeverwaltung Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen