Datensperre Steuerregister - Gesuch einreichen
Name: Datensperre Steuerregister - Gesuch einreichen
Verantwortlich: Finanzverwaltung
Beschreibung:
Sie können Ihre Daten nach kantonalem Datenschutzgesetz (KDSG) sperren lassen, wenn Sie ein "schützenswertes Interesse" nachweisen. Auch dann geben die Gemeinden aber auf eine Einzel¬anfrage hin das steuerbare Einkommen und Vermögen bekannt und – falls auf Gemeindegebiet vorhanden – den amtlichen Wert einer Liegenschaft.
Den Grund dafür nennt das Datenschutzgesetz selber: Auch bei einer Sperre gilt
die Herausgabe von Daten nämlich als zulässig, wenn die Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist (KDSG Art. 13). Genau diesen Fall beschreibt das
Berner Steuergesetz (StG), nach dem die Steuerregister öffentlich sind
(StG Art. 164 Abs. 3).
Damit Ihre Steuerdaten auch bei Einzelanfragen gesperrt bleiben, müsste eine konkrete Gefährdungssituation bestehen. Eine solche einleuchtend aufzuzeigen, gelingt allerdings nur selten.
Reichen Sie bitte schriftlich ein Gesuch um Datensperrung ein, wenn bei Ihnen eine konkrete Gefährdungssituation vorliegt. Es ist nötig, dass Sie dies begründen und anschaulich darlegen.
Bitte richten Sie Ihr Gesuch an folgende Adresse:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Geschäftsbereich Recht und Koordination
Postfach 8334
3001 Bern
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