16.05.2024
Parkplätze im öffentlichen Raum im Perimeter der Sanierung der Ortsdurchfahrt Stedtli
Der Gemeinderat von Laupen verfügt, gestützt auf:
- die kantonale Verordnung vom 29.10.2008, Strassenverordnung (SV) Art. 44 und
- das Parkplatzeglement der Gemeinde Laupen, vom 3.06.2010, insbesondere Art. 7 Abs. 2
- seinen Beschluss vom 10.05.2024
Die Parkplätze im öffentlichen Raum der «Verkehrssanierung und städtebaulichen
Entwicklung Laupen VSEL» werden aufgrund der Bauarbeiten der «Sanierung der
Ortsdurchfahrt Stedtli» z.T. temporär auf den sog. «Ersatzparkplatz» verlegt. Es sind deshalb
Anpassungen an der Parkordnung und der Bezeichnung für Kurz- und Langzeitparkplätze im
Bauperimeter vorzunehmen. Der diesbezügliche Gemeinderatsbeschluss ist für die
reglementarische Durchsetzbarkeit und die Rechtssicherheit erforderlich.
Grundlage und integrierender Bestandteil des Beschlusses des Gemeinderates vom
10.05.2024, ist der Plan «Parkplatzbilanz 5.1» vom 18.4.2024 und der Plan vom 13.05.2024,
erstellt durch BSB + Partner Ingenieure und Planer AG, Waldeggstrasse 30, 3097 Liebefeld.
Sämtliche Grundlagen des Gemeinderatsbeschlusses, insbesondere die Planunterlagen
können ab Publikationsbeginn in der Bauverwaltung Laupen, während der
Schalteröffnungszeiten, eingesehen werden.
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann, gestützt auf Art. 92, ff, Gemeindegesetz, innert 30 Tagen seit
Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071
Ostermundigen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel
einzureichen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und
Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten (Art. 32 des Gesetzes über die
Verwaltungsrechtspflege).
Der Gemeinderat
Parkplatzbilanz 5.1: November 2024 - April 2025
Plan Ausführungsprojekt
Gemeindeverwaltung Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen